Allgemeiner Geschäftsbedingungen


Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietgegenstände der Toilettenvermietung "Toiletten Denter" ,Inh. Michael Denter, sowie für alle angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten für alle Vertragsabschlüsse, auch zukünftige, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Die AGBs des Kunden gelten nur, wenn sie diesen hier nicht widersprechen oder ausdrücklich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt diese AGBs mit Auftragserteilung und/oder Annahme der Leistung an.

Mietgegenstände

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Toilettenwagen. Die gemieteten Gegenstände sind ausschließlich für den dafür vorgesehenen Zweck zu gebrauchen. Eventuell notwendige Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Wagen werden gemäß Absprache an dem abgesprochen Standort aufgestellt. Die Erreichbarkeit des Standortes durch das anliefernde Fahrzeug, sowie die Beschaffenheit des Untergrundes stellt der Mieter sicher. Für die notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen bis zum Standort hat der Mieter zu sorgen. Verzögerungen beim Auf- bzw. Abbau, die nicht durch "Toiletten Denter" zu vertreten sind, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Toilettenwagen nebst Zubehör werden in einem einwandfreien Zustand angeliefert. Mit Abstellen des Mietgegenstandes geht die Haftung für Schäden an Sachen oder Personen auf den Mieter über. Für Beschädigungen während der Mietdauer zeichnet sich der Mieter verantwortlich. Fehlende Zubehörteile an und in den angemieteten Toilettenwagen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln. Bei Mietgegenständen mit extremer Verschmutzung ist "Toiletten Denter" berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

An- und Rücklieferung

Die Lieferung des Mietgegenstandes erfolgt durch die Toilettenvermietung "Toiletten Denter" an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag. Sollte der Liefertag durch Umstände, die nicht durch die Toilettenvermietung "Toiletten Denter" zu verantworten sind, nicht eingehalten werden können, besteht kein Recht auf Entschädigung.

Haftung

Für Schäden, die am Mietobjekt durch Diebstahl, Brand, Vandalismus, mutwillige Beschädigung, unsachgemäße Verwendung oder sonstiges Verschulden, auch Dritter wie insbesondere Beauftragter, Besucher, Gäste oder sonstiger Dritte, entstehen, haftet der Mieter. Ebenso sind die Kosten für daraus resultierende Reparatur- und Reinigungskosten, sowie sonstige Kosten vom Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich bei Anmietung im Frostzeitraum entweder eigene Zeltumbauten mit fortlaufender Beheizung zu stellen, oder die angebotene Frostsicherung von "Toiletten Denter" zu verwenden. Die Beheizung und Stromversorgung ist während der gesamten Dauer ab Anlieferung bis zur Abholung durch "Toiletten Denter", eines Erfüllungsgehilfen oder einer sonstigen eingewiesenen Person zu gewährleisten. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Beheizung gehe zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat ebenso darauf zu achten, dass der angemietete Gegenstand kein Sicherheitsrisiko für andere Personen und Sachen bildet. Der Mieter stellt die Toilettenvermietung "Toiletten Denter" von etwaigen Schadenersatzansprüchen der Gäste, Besucher oder sonstiger Dritter frei.

Versicherung

Für alle Schäden an der Mietsache und durch die Mietsache ist der Mieter verantwortlich. Eine notwendige Versicherung ist durch eine Haftpflichtversicherung seitens des Mieters abzuschließen. Bei Schäden durch die Mietsache, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, zeichnet sich der Mieter verantwortlich.

Zahlung

Rechnungen sind sofort rein netto zahlbar. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung mit Anlieferung des gemieteten Gegenstandes. Die Zahlung wird mit Anlieferung fällig, sollte eine Zahlung bei Anlieferung nicht erfolgen, die Rechnung innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist "Toiletten Denter" berechtigt, ab der 1. Mahnung Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszins zu erheben.

Stornierungen

Der Mieter kann den Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit schriftlich stornieren. In diesem Fall sind vom Mieter folgende Stornierungsgebühren zu zahlen:

25% des Mietpreises zzgl. MwSt bis 60 Arbeitstage vor Mietbeginn.

50% des Mietpreises zzgl. MwSt bis 30 Arbeitstage vor Mietbeginn.

75% des Mietpreises zzgl. MwSt bis 15 Arbeitstage vor Mietbeginn.

90% des Mietpreises zzgl. MwSt später als 15 Arbeitstage vor Mietbeginn.

Corporate Identity, Werbung und Musik

Für eventuelle Anzeigen und Gebühren an die Gema, ARD, ZDF Deutschlandradio und/oder an das Finanzamt ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist auch ausschließlich Schuldner derartiger Gebühren und Abgaben. Der Vermieter ist ausdrücklich berechtigt, in und an den Mietobjekten Werbung in eigener Sache oder von eigenen Sponsoren und Werbern zu betreiben, sofern der Veranstaltungsablauf hiervon nicht beeinträchtigt wird.

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam werden, bleiben alle anderen davon unberührt.

Erfüllungsort ist 48249 Dülmen, der Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Dülmen.